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Nachhaltigkeitszertifikat HBL

Das Nachhaltigkeitszertifikat muss beantragt werden, es wird nicht automatisch vergeben. Grundlage ist die „Ordnung zur Erteilung des Nachhaltigkeitszertifikats der Handball-Bundesliga" (NZO); über die Anträge entscheidet der Zertifizierungsausschuss der HBL zusammen mit der Lizenzierungskommission. Für das Zertifikat 2026 haben 34 der 36 Clubs aus DAIKIN HBL und 2. HBL einen Antrag gestellt, und allen wurde stattgegeben.

Herausgeber
HBL GmbH
Gilt für
1. Handball-Bundesliga, 2. Handball-Bundesliga
Fassung
Zertifikat 2026 (Ordnung in der Fassung vom 02.07.2026)
Stand unserer Angaben
21. September 2026

Was verlangt wird

  1. 01

    Antragsfrist ist der 1. Oktober des Vorjahres

    Der elektronische Antrag ist über die Lizenzierungsplattform spätestens bis zum 1. Oktober des Vorjahres, 15:30 Uhr, zu stellen. Die Ordnung nennt das ausdrücklich eine Ausschlussfrist – ein verspäteter oder unvollständiger Antrag ist nicht heilbar. Wer für ein Jahr zertifiziert sein will, muss die Zahlen also im Sommer davor beisammen haben.

  2. 02

    CO₂-Bilanz für Geschäftsstelle, Spielstätte und Trainingsstätten

    Die wichtigste Neuerung für 2026: Erstellung und Nachweis einer CO₂-Bilanz durch spezialisierte Dienstleistungsunternehmen – so stellt die Liga die Validität der Bilanzen sicher. Eine selbst gerechnete Tabelle genügt nicht. Der Nachweis umfasst Geschäftsstelle, Spielstätte und Trainingsstätten.

  3. 03

    Befragung der Fans zur Verkehrsmittelnutzung

    Eine Befragung – online oder offline – zur Nutzung der Verkehrsmittel bei An- und Abreise zur Spielstätte. Nachgewiesen wird durch Vorlage der Befragung. Mobilität ist der größte Hebel zur Emissionsminderung, weil die Mehrheit der Fans mit dem Auto kommt.

  4. 04

    Abfall und Zirkularität

    Zu erfassen ist der Status quo des Abfallmanagements: nach welchen Arten der Abfall in Geschäftsstelle, Trainingsstätte und Spielstätte getrennt wird, dazu Müllkennzahlen an Heimspieltagen. Ökologisch stehen drei Kriterien nebeneinander – CO₂-Emissionen und Klima, Mobilität sowie Abfall und Zirkularität.

  5. 05

    Die Bilanz folgt dem Greenhouse Gas Protocol

    Verlangt ist ein Bericht nach den Standardmessgrößen des Greenhouse Gas Protocol. Eine Zulassung oder Akkreditierung der Dienstleister durch die HBL sieht die Ordnung nicht vor – weder in der Fassung von 2025 noch in der von 2026. Empfohlen wird eine unterjährige Dokumentation der Daten, statt sie am Stichtag zu suchen.

  6. 06

    Was passiert, wenn das Zertifikat fehlt oder entzogen wird

    Die Ordnung sieht vor, dass das Zertifikat entzogen oder verweigert werden kann – etwa wenn eine Voraussetzung wegfällt oder sich nachträglich herausstellt, dass ein Kriterium bei der Antragstellung nicht vorlag. Dann entfallen die damit erlangten Rechte, und Nennungen und Kennzeichen sind unverzüglich zu entfernen. Das ist die Antwort auf die Frage, die in jeder Geschäftsführung als Erstes kommt.

  7. 07

    Soziales Engagement

    Diversität, Antidiskriminierung und Chancengleichheit gehören dazu. Für das Zertifikat 2026 haben die Bundesligisten über 100 soziale Projekte eingereicht – dieser Teil ist in vielen Vereinen längst stark, er muss nur belegt werden.

Woher diese Angaben kommen

Gegengeprüft am 21. September 2026 an den Regelwerken und Mitteilungen der Liga. Maßgeblich ist immer die Lizenzierungsordnung eurer Liga.

Umsetzung

Das alles muss nicht von Hand laufen

Das komplette Zertifikat lässt sich mit der elevengreen App abdecken – von der CO₂-Bilanz über die Fanbefragung und die Abfallkennzahlen bis zum Nachweis des sozialen Engagements. Der Aufwand liegt ohnehin nicht in den Maßnahmen, sondern im Zusammentragen und Belegen. Genau dafür ist sie gebaut.

Weitere Regelwerke

DFB

Die Nachhaltigkeitsrichtlinien des DFB

34 Anforderungen in drei Themenfeldern, verpflichtend für 3. Liga und Frauen-Bundesliga. Für Aufsteiger sind es in der ersten Spielzeit 15.

Anforderungen ansehen

DFL

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der DFL

Anhang XIV zur Lizenzierungsordnung: drei Dimensionen, davon 19 sanktionierbare B-Kriterien. Nachzuweisen bis zum 15. März, geprüft von externen Prüfern der DFL.

Anforderungen ansehen

Was davon ist bei euch schon erfüllt?

Meistens mehr, als der Verein selbst glaubt – nur nicht dokumentiert. Ein erstes Gespräch klärt, was noch fehlt und in welcher Reihenfolge.