DFB
Die Nachhaltigkeitsrichtlinien des DFB
34 Anforderungen in drei Themenfeldern, verpflichtend für 3. Liga und Frauen-Bundesliga. Für Aufsteiger sind es in der ersten Spielzeit 15.
Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der DFL steht als Anhang XIV zur Lizenzierungsordnung öffentlich zur Verfügung und ist seit dem 1. Januar 2025 in der hier beschriebenen Fassung in Kraft. Sie umfasst nach eigenem Anspruch alle Dimensionen der Nachhaltigkeit und orientiert sich unter anderem an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.
Dimension 1 „Clubführung und Organisation" (Strategie, Organisation, Finanzen, Digitalisierung, Führungskultur, Kommunikation, Compliance), Dimension 2 „Klima, Umwelt und Ressourcen" (Klima, Gebäude, Mobilität, Energie, Lebensmittel, Wasser, Abfall, Treibhausgase) und Dimension 3 „Anspruchsgruppen und soziale Verantwortung" (Beteiligung, Diversität, Personal, Gesundheit, Sport, Fans, Engagement, Menschenrechte).
Die Richtlinie unterscheidet B-Kriterien und C-Kriterien. Ein Verstoß gegen ein B-Kriterium kann sanktioniert werden, ein Verstoß gegen ein C-Kriterium nicht, weil C-Kriterien Empfehlungen sind. In der Tabelle sind die B-Kriterien mit einem Sternchen markiert; gezählt sind es 19. Die DFL hat angekündigt, ihre Zahl in den Folgejahren schrittweise zu erhöhen, unter anderem durch Höherstufung bisheriger C-Kriterien.
Beides sind B-Kriterien: der Nachweis einer Nachhaltigkeitsstrategie und der Nachweis, dass Nachhaltigkeit in Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung verankert ist. Verlangt ist eine Strategie, nicht eine Sammlung einzelner Maßnahmen.
Ebenfalls B-Kriterien. Dazu gehören ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept und nachhaltige Fan-Mobilität – also die Frage, wie Zuschauer, Mitarbeitende und Mannschaft zum Stadion kommen.
Ein B-Kriterium. Dazu kommen als weitere Kriterien ein Reduktionsziel und der Nachweis mindestens einer Reduktionsmaßnahme in mindestens einem der Themenfelder Gebäude und Infrastruktur, Mobilität, Energie oder Abfall.
Die Erfüllung ist vollumfänglich nachzuweisen – für Bundesliga und 2. Bundesliga bis zum 15. März. Wer aus der 3. Liga eine Lizenz für die 2. Bundesliga beantragt, hat zwei Wochen weniger: dort ist der 1. März der Stichtag.
In besonders begründeten Fällen, insbesondere für Aufsteiger in die 2. Bundesliga, kann der DFL e.V. auf Antrag befristete Ausnahmen von den Vorgaben gewähren.
Die Angaben und Nachweise der Lizenzbewerber werden für die Zwecke des Lizenzierungsverfahrens durch externe, von der DFL beauftragte Prüfer geprüft. Wer das im laufenden Verfahren ist, legt die DFL fest; die Richtlinie nennt keinen Namen.
Gegengeprüft am 21. September 2026 an den Regelwerken und Mitteilungen der Liga. Maßgeblich ist immer die Lizenzierungsordnung eurer Liga.
Umsetzung
Die Anforderungen stehen fest, der Aufwand liegt im Zusammentragen: Verbrauchsdaten aus mehreren Gebäuden, Angaben von Dienstleistern, Nachweise, die ein Jahr später noch auffindbar sind. Genau dafür ist die elevengreen App gebaut – und wo es im Verein hakt, kommen wir dazu.
DFB
34 Anforderungen in drei Themenfeldern, verpflichtend für 3. Liga und Frauen-Bundesliga. Für Aufsteiger sind es in der ersten Spielzeit 15.
HBL
Die Ordnung verlangt eine von Dienstleistern erstellte CO₂-Bilanz, eine Fanbefragung zur Anreise und Müllkennzahlen. 34 von 36 Clubs haben es für 2026 beantragt.
Meistens mehr, als der Verein selbst glaubt – nur nicht dokumentiert. Ein erstes Gespräch klärt, was noch fehlt und in welcher Reihenfolge.
Wir nutzen Google Analytics, um zu sehen, welche Seiten gelesen werden. Das setzt Cookies und überträgt Daten an Google. Ohne deine Zustimmung geschieht davon nichts. Mehr in der Datenschutzerklärung.