Datenportabilität und Anbieterwechsel
Informationsseite nach Kapitel VI Data Act.
Diese Information beschreibt den Anbieterwechsel und die Portabilität für die elevengreen App, soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) auf die konkrete Leistung der elevengreen App anwendbar ist.
Kontakt und Einleitung eines Wechsels
Wechsel- oder Löschverlangen können an hello@elevengreen.eu gerichtet werden. Die maximale Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechselprozesses beträgt zwei Monate, soweit nicht eine kürzere Frist vereinbart oder gesetzlich zwingend ist.
Wechselablauf
- Regelmäßiger Übergangszeitraum: höchstens 30 Kalendertage nach Ablauf der Ankündigungsfrist.
- Ist dieser Zeitraum technisch nicht durchführbar, informiert elevengreen den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens und nennt einen begründeten alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.
- Nach Abschluss des Übergangszeitraums werden exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereitgehalten.
- Gesonderte Wechselentgelte erhebt elevengreen nicht.
Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte
- Club- und Organisationsstammdaten, soweit vom Kunden bereitgestellt oder unmittelbar auf ihn bezogen.
- Nutzer-, Rollen- und Berechtigungsdaten, soweit der Kunde zu deren Erhalt berechtigt ist.
- Kriterienbezogene Kundeneingaben, Bearbeitungsstände, Zuständigkeiten, Berichtslinien, Kommentare und sonstige vom Kunden erzeugte Inhalte.
- Vom Kunden hochgeladene Nachweisdokumente einschließlich kundenbezogener Metadaten.
- CO₂-Aktivitäts- und Verbrauchsdaten sowie kundenbezogene Berechnungsergebnisse.
- Zusammengefasste Umfrageergebnisse, soweit dem Kundenbereich zugeordnet und exportierbar.
- Audit- und Änderungshistorien, soweit sie unmittelbar Kundeninhalte betreffen und keine sicherheitskritischen internen Informationen offenlegen.
- Vom Kunden veranlasste und gespeicherte Code-of-Conduct-Entwürfe, soweit die optionale KI-Funktion genutzt wird.
Formate und Schnittstellen
Vom Kunden hochgeladene Dokumente werden im vorhandenen Originalformat bereitgestellt. Strukturierte Daten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Der Export erfolgt derzeit auf Anforderung durch elevengreen; ein Self-Service-Export sowie offene Schnittstellen befinden sich im Aufbau. Die jeweils verfügbaren Formate und Zugriffswege teilen wir auf Anfrage unter hello@elevengreen.eu mit und aktualisieren sie an dieser Stelle.
Ausgenommene interne Daten
Nicht exportiert werden insbesondere Quellcode, proprietäre Softwarebestandteile, interne Algorithmen, interne Regelimplementierungen, interne Sicherheits-/Diagnosedaten, Geschäftsgeheimnisse sowie Daten anderer Kunden oder Dritter, soweit deren Offenlegung gesetzlich nicht geschuldet ist. Diese Ausnahmen dürfen den gesetzlich geschuldeten Wechsel nicht unangemessen behindern oder verzögern.
Bekannte technische Beschränkungen und Interoperabilität
Ein automatisierter Export über eine offene Programmierschnittstelle steht derzeit nicht zur Verfügung. Der Wechselprozess wird in diesem Fall manuell durch elevengreen begleitet; die gesetzlichen Fristen bleiben davon unberührt. Einschlägige gemeinsame Spezifikationen oder harmonisierte Interoperabilitätsstandards für Nachhaltigkeits-Compliance-Daten im Profisport bestehen nach unserer Kenntnis derzeit nicht.
Löschung nach Wechsel
Nach Ablauf der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Abruffrist und erfolgreichem Abschluss des Wechsels werden exportierbare Kundendaten nach Maßgabe des Vertrags und, bei personenbezogenen Auftragsdaten, des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht oder anderweitig rechtmäßige Notwendigkeit zur weiteren Verarbeitung besteht.